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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Privatier

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Ja, natürlich – das Risiko, plötzlich arbeitsunfähig zu werden, kann man nicht ausschalten und daher kann es sowohl eintreten, wenn man vorhat, sich am letzten Tag arbeitslos zu melden, als auch wenn man dies drei Monate vorher macht, dann aber zum eigentlichen Termin dann doch nicht persönlich erscheinen kann.

Ich selber würde mich dennoch sehr viel wohler fühler, wenn ich wüsste, dass meine Meldung VOR dem Stichtag ordnungsgemäß erfolgt ist.

Gruß, Der Privatier


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