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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Privatier

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Na, das ist doch mal sehr FÜRsorglich (daher der Name?)!

Aber im Ernst: Wenn man die Arbeitslosmeldung auf den letzten möglichen Tag hinausschiebt, können auch viele ganz banale Dinge passieren!

Ich möchte da noch einmal an meine eigene Erfahrung erinnern, die mir allerdings „nur“ beim ersten Vermittlungsgespräch passiert ist: Ich bin einfach im Stau keinen einzigen Meter vorwärts gekommen und habe am Ende die Arbeitsagentur erst nach Ende der Öffnungszeiten erreicht (siehe: http://der-privatier.com/kap-9-4-fehlstart/).

Und ich bin mir über zwei Dinge ziemlich sicher:
* Wäre das bei der Arbeitslosmeldung am letzten Tag nach einem Dispojahr passiert, wäre das ALG damit komplett verloren gewesen.
* Wäre dies beim sog. persönlichen Erscheinen NACH bereits erfolgter Arbeitslosmeldung passiert, hätte ich diesen Termin sicher in den folgenden Tagen nachholen können und zwar ohne Folgen.

Gruß, Der Privatier


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