Guten Abend,
ich fasse kurz zusammen:
Meldung nur am Stichtag ein Jahr nach Beschäftigungsende = „Supergrenzritt“
Meldung 3 Monate vorher und geplante Meldung am Stichtag = „einfacher Grenzritt – könnte auch mit Verschiebung klappen“
🙂
vielen Dank für Eure Antworten, seh nun klarer und werde schön überlegen wie ichs mache
Viele Grüße
Walter