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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Hardy

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Hallo Walter,

ich möchte das mal so zusammenfassen:

Wenn man die steuerliche Betrachtung ausblendet, geht es beim Dispositionsrecht hauptsächlich um die Möglichkeit, durch eine Verschiebung (innerhalb eines Jahres) eine Altersgrenze zu überspringen und einen längeren ALG-Anspruch zu haben.
Nur bei der maximalen Ausnutzung von einem Jahr kommt hinzu, dass eventuelle Sperrzeiten untergehen.

Bezogen auf die steuerliche Wirkung kommt es auf den Zahlungstermin der Abfindung an und darauf, inwieweit man die Zahlung von ALG im selben Steuerjahr verschieben kann.
Hier tritt die maximale Wirkung ein, wenn man die Zahlung von ALG in das nächste Steuerjahr verschieben kann.

Viele Grüße, Hardy


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