Hallo
Ist die neuen Dienstanweisung der Arbeitsagentur für meine Konstruktion auch so das es bei mir nicht mehr geht oder ?
Meine Konstruktion
01.01.1978 bis 31.07.2016 Berufstätig Aufhebungsvertrag mit Abfindung Auszahlung 01/ 2017
01.08.2016 bis 31.01.2017 nahtlos nach Beschäftigungsende Krankengeld bezogen
01.02.2017 bis 31.12.2017 Dispojahr aber nur 11 Monate oder müssen es 12 Monate sein ?
01.01.2018 Arbeitslos melden dann würde doch zur Berechnung des Arbeitslosengeldes
der Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.07.2016 (sozialversicherungspflichtiges Einkommen 210 Tage ) genommen werden oder ?
Gruß Peter