Ich will hier keine Empfehlung aussprechen, denn allzu schnell übersieht man aus der Ferne ein Detail, was sich dann u.U. nachteilig auswirkt.
Wenn ich mir aber einmal die beiden Alternativen ansehe:
* An- u. Abmelden, also arbeitslos von 1.Jan.-3.Jan., Anspruch feststellen lassen und diesen ggfs. ab 1.Juli wieder aufleben lassen oder
* die Zahlung (oder was es immer sein mag?) auf den 1.Juli verschieben
so sehe ich in der zweiten Variante keinerlei Vorteile!
Leistungen jedweder Art wird es in beiden Fällen von der Agentur nicht geben. Dafür ist bei der zweiten Variante mit Vermittlungsbemühungen (beiderseits!) zu rechnen. Was ja aber aufgrund Ihrer persönlichen Situation gar nicht gewünscht ist.
Ich denke, ich selber würde mich in dieser Situation kurzfristig wieder abmelden. Bedenken Sie aber, dass Sie mindestens einen Tag arbeitslos gewesen sein müssen. Und noch ein Hinweis: Wenn Sie aufgrund Ihrer aktuellen Situation angeben, dass Sie z.B. nur halbtags arbeiten können, steht Ihnen auch nur der halbe Anspruch zu. Also besser an Zeit nach dem Studium denken. 😉
Gruß, Der Privatier