Ergänzen möchte ich noch:
4. Seit 10/2017 bin ich unwiderruflich (bei voller Bezahlung) bis zum Ende des Vertrages zum 31.5.2018 freigestellt (7 Monate). Diese unw. Freistellung müsste bei einem Dispositionsjahr auf noch beachten (zusätzliches Risiko) werden, wenn ich die Kommentare lese.
Plane ich kein Dispositionsjahr und beantrage ich im Anschluss an die Beschäftigung gleich ALG1, ist die Freistellung kein Problem, da ja im 2 Jahreszeitraum noch 150 Tage bleiben. Somit kein fiktives Einkommen zu Grunde gelegt werden— ein Dispositionsjahr würde zusätzliche Unsicherheit mit sich bringen.
Summary: Die Bewertung von Punkt 1-4 lassen mich zu dem Schluss kommen, kein Dispositionsjahr zu nehmen. Einziger Nachteil: Steuerliche Betrachtung (Punkt 3)
Andere Meinungen sind herzlich willkommen.