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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Privatier

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Ich habe die Frage zur Pflichtversicherung gerade noch einmal in meinem damaligen eigenen Antrag nachgesehen. Ich habe beide Fragen mit "ja" beantwortet, obwohl dies aus meiner heutigen Sicht falsch war. Denn (genau wie Sie) war ich natürlich vorher nicht pflichtversichert in der KK, sondern freiwillig. So ähnlich bei der Rentenversicherung. In meinem damaligen Antrag war ein Hinweis auf ein Zusatzformular "Sozialversicherung der Leistungsbezieher" enthalten, welches in diesen Fällen auszufüllen sei. Habe ich damals wohl übersehen und war offenbar kein Problem. Aber das wäre aus meiner heutigen Sicht wohl der korrekte Weg. Den Fragebogen zu den Gründen sollte man sorgfältig und der Wahrheit entsprechend ausfüllen, wenn man glaubt, damit eine Sperre verhindern zu können. Wenn dies ohnehin nicht zum Tragen kommt, kann man dies wohl auch weniger ausführlich machen. Zu den Meldefristen möchte ich gerne auf einen Beitrag über die <a href="https://der-privatier.com/kap-9-3-2-5-hinweise-zum-dispositionsjahr-arbeitssuchendmeldung/" rel="noopener" target="_blank">Arbeitsuchendmeldung beim Dispojahr</a> verweisen. Gruß, Der Privatier

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