Dann antworte ich mal hier gesammelt auch zu den anderen Punkten:
Wie Sie richtig erkannt haben, bringt Ihnen das Dispojahr kaum Vorteile, sondern gerade im Zusammenhang mit der Freistellung wäre es sogar gerade eben grenzwertig. Von daher auch mein Fazit: Ich würde es nicht machen.
Aber Sie müssen ja auch kein ganzes Dispojahr machen! Um den steuerlichen Effekt zu nutzen, müssen Sie ja nur den Rest des Jahres 2018 kein ALG beziehen. Ab Anfang 2019 können Sie sich dann arbeitslos melden.
Zu überlegen wäre noch, ob Sie die Arbeitslosmeldung (inkl. Antrag) sofort zum Ende des Arbeitsvertrages machen (und sich danach wieder abmelden) oder ob Sie einfach bis 2019 warten. Kleiner Vorteil bei einer sofortigen Meldung: Sie haben einen Bescheid in der Hand. Ansonsten ist es wohl eher Geschmacksache…
Gruß, Der Privatier