Hallo Privatier,
zunächst einmal Ihnen und den anderen Input-Gebern (u.a. Mr.Excel) einen herzlichen Dank für die umfangreichen und hilfreichen Informationen!
Ich habe zum 31.03.2017 gekündigt und werde nun das Dispositionsjahr, von dem ich hier erstmals gehört habe, in Anspruch nehmen.
Dies hat für mich die Vorteile, dass ich während des Dispo-Jahres 58 werde und somit längeren Anspruch auf ALG1 habe und zudem die Sperrfrist wegfällt.
Am Montag bin ich bei der Agentur für Arbeit gewesen und habe dort mein Vorhaben geschildert – allerdinsg konnte erst der 3.Ansprechpartner mit dem Thema überhaupt etwas anfangen.
Man hat mir aber letztlich meine persönliche Vorsprache sowie meinen Wunsch, das Dispositionsrecht in Anspruch zu nehmen, schriftlich bestätigt und festgehalten, dass ich mich zum 01.04.2018 arbeitslos melden muss, damit die Ansprüche nicht verfallen. So weit, so gut.
Heute habe ich dann ein Schreiben von der Agentur mit einer zu unterzeichnenden Rückantwort bekommen, mit der ich bestätigen soll, dass man mich umfassend beraten und darüber informiert hat, dass ich im Dispojahr über die Agentur nicht kranken-, renten- und pflegeversichert bin. Dies wurde im Beratungsgespräch mit keiner Silbe erwähnt, war mir aber bekannt und kann ich auch gerne unterschreiben. Den vorgedruckten Satz „Mein Anspruch auf Arbeitslosengeld soll am 1.April 2018 entstehen.“ werde ich allerdings um den Zusatz „(nach aktueller Planung)“ ergänzen, falls ich mir das doch noch anders überlege.
Jetzt komme ich aber zu meiner Frage:
Im Anschreiben steht fettgedruckt der folgende Satz: „Beachten Sie außerdem, dass Sie sich spätestens 3 Monate, bevor Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld enstehen soll, arbeitsuchend melden.“.
Da ich das Dispo-Jahr für Reisen nutzen möchte, werde ich nach aktueller Planung nicht 3 Monate vor dem 1.4.2018 dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und bin folglich auch nicht arbeitsuchend.
Ich möchte aber auch keine Sperre für eine verspätete Meldung auf mich nehmen, auch wenn diese nur 1 Woche beträgt.
Ich hatte oben im Blog gelesen, dass diese Frist im Dispo-Jahr nicht gilt, weil mein Arbeitsverhältnis ja nicht zum 01.04.2018 endet.
Wie kann ich der Agentur gegenüber begründen, dass ich mich nicht vor dem 01.04.2018 arbeitsuchend melden möchte? Hat jemand entsprechende Erfahrungen mit der Agentur?
Meine Vorstellung ist, dass ich mich Ende März erstmalig wieder bei der Agentur persönlich melde und mich dann arbeitsuchend und zum 01.04. arbeitslos melde.
Viele Grüße
mime