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Channel: Kommentare zu: Kap. 9.3.2: Das Dispositionsjahr
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Von: Carina Löwe

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Hallo,
ich nochmal. Wie gesagt, eigentlich wollte ich jetzt den Antrag einreichen und dazu schreiben, dass die Leistungen erst am 01.07.2017 entstehen sollen. Jetzt habe ich mir das mit dem An- u. Abmelden nochmal überlegt. Im Grundantrag (den ich ja noch nicht abgeschickt habe) steht, ob ich dem Arbeitsmarkt mit dem Einreichen noch zur Verfügung stehe und wenn nein, warum nicht – den Punkt „persönliche Gründe“ gibt es nicht….da ich mich am 02.01. arbeitslos gemeldet habe, jetzt erst den Antrag wegschicke, könnte ich mich quasi rückwirkend zum 03.01. z. B. wieder abmelden und müsste das AA für die 3 Tage einen Anspruch berechnen oder wäre es besser, das mit dem „der Leistungsanspruch soll erst zum 01.07. entstehen“ zu schreiben. Es ist kompliziert, weil das Arbeitsamt selbst auch keine vernünftigen Aussagen trifft, obwohl ich alles klar dargelegt habe…
Ich möchte das heute gern abschicken (welche Variante auch immer), um nicht noch mehr Zeit ins Land gehen zu lassen und in Ruhe meine Promotion fertig zu stellen.
LG Carina


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